Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

für die Vermietung von Veranstaltungsräumen und -equipment der NQ Event Production GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NQ Event Production GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und den Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“) über die Überlassung von Räumlichkeiten und/oder Veranstaltungsequipment sowie die Erbringung ergänzender Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots des Vermieters zustande. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50 % der Gesamtkosten fällig, spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
  • Der Restbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

4. Leistungen und externe Dienstleister

  • Catering, Technik oder weitere Dienstleistungen können durch Partnerunternehmen des Vermieters oder durch externe Dienstleister erfolgen.
  • Beauftragt der Mieter externe Anbieter, trägt er die volle Verantwortung für deren ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Leistungserbringung.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch externe Dienstleister entstehen.

5. Mitgebrachte Gegenstände

  • Der Mieter haftet für alle von ihm eingebrachten Gegenstände und stellt sicher, dass diese den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Der Vermieter ist berechtigt, die Nutzung von Gegenständen abzulehnen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.

6. Genehmigungen und Versicherungen

  • Der Mieter ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen aller behördlichen Genehmigungen (z. B. GEMA, Gesundheitsamt, Feuerwehr).
  • Externe Veranstalter sind verpflichtet, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und diese auf Anfrage nachzuweisen.

7. Nutzung der Räume und Ausstattung

  • Dekorationen oder bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  • Alle eingebrachten Materialien müssen feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
  • Entstandene Schäden durch Dekoration oder Veränderungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Gebühren:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Gesamtkosten
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Gesamtkosten
  • weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Gesamtkosten

Die Stornokosten reduzieren sich, sofern der Vermieter die Räume anderweitig vermieten kann.

9. Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Eine Haftung für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien) ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesetzlich erforderlich.

11. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wendlingen am Neckar, soweit gesetzlich zulässig.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Zusätzliche Bedingungen für Eventplanung und -durchführung

Neben der reinen Vermietung von Räumlichkeiten bietet die NQ Event Production GmbH auch die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen an. Diese Leistungen können einzeln oder in Kombination mit der Raumvermietung gebucht werden.

1. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Konzeption, Technik, Catering, Personal, Programmgestaltung, Künstlervermittlung) wird individuell mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot schriftlich fixiert. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Planung und Durchführung relevanten Informationen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere geplante Programmpunkte, Zeitpläne und besondere Anforderungen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Informationen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Externe Dienstleister

Die Einbindung externer Dienstleister (z. B. Caterer, Technik, Künstler) erfolgt nach Abstimmung mit der NQ Event Production GmbH. Für deren Leistungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen. Die NQ Event Production GmbH übernimmt keine Haftung für Leistungen externer Dienstleister, sofern diese nicht ausdrücklich im Auftrag des Vermieters eingebunden wurden.

4. Zahlungsbedingungen

Für Eventplanungs- und Durchführungsleistungen gilt, sofern nicht anders vereinbart: 50 % des vereinbarten Honorars sind zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig, die restlichen 50 % drei Tage nach der Veranstaltung. Es gelten im Übrigen die Regelungen zur Zahlung und zum Verzug aus den allgemeinen Mietbedingungen.

5. Stornierung

Wird ein Event mit gebuchten Planungs- und Durchführungsleistungen abgesagt, gelten die allgemeinen Stornierungsregelungen für die Raumvermietung entsprechend. Zusätzlich können bereits erbrachte Planungsleistungen und Fremdkosten (z. B. gebuchte Dienstleister) in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung

Die NQ Event Production GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen. Eine Haftung für Nichterfüllung oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.